» Auch Helden dürfen altern «

Die gesetzliche Betreuung dient der Hilfe Volljähriger zur Regelung von rechtlichen Angelegenheiten unter Wahrung der Geschäftsfähigkeit.

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, seelischen oder auch geistigen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Aufgabenbereiche können Vermögens- oder Rentenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Fragen zur Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts sein.

Gerne werden wir für Sie in den Bereichen, in welchen Hilfe benötigt wird, gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Sollten Sie eine Betreuung durch eine Ihnen bekannte Person wünschen, beraten wir Sie gerne zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Anwaltskanzlei Pferdehirt - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht
  • Übernahme von Pflegschaften und Betreuungen

  • Vertretung in Verfahren zur Aufhebung oder Einleitung einer Betreuung oder zur Herbeiführung eines Betreuerwechsels
    Beratung von Angehörigen im Betreuungsfall
    Beratung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

 

  • zivilrechtliches und öffentlich-rechtliches Unterbringungsrecht
    (Freiheitsentziehungsverfahren oder Zwangsbehandlungen)

 

  • Erstellen/Prüfen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
  • Vermögensauseinandersetzungen, unter Einschluss betreuungsrechtlicher Konstellationen

  • Zivilrechtstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten stehen (z. B. Klage auf Geltendmachung der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages infolge unerkannter Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten)

  • Immobilienrecht