Hier beraten wir Sie gerne zur Errichtung eines wirksamen und sorgfältig erstellten Testamentes/Erbvertrages. Denn ein Testament/Erbvertrag sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden, da eine unwirksame oder nicht sorgfältig erstellte Verfügung weitreichende Folgen haben kann.
Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Erbrecht unterscheidet die gesetzlichen Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. Wir prüfen für Sie, wer erbberechtigt ist und wie groß Ihr Anteil am Erbe ist. Ein Erblasser kann die eigenen Kinder im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen.
In diesem Fall sind Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen. Hier unterstützen wir Sie bei der Berechnung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Selbstverständlich beraten wir auch bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Da sich auch Schulden und Steuersünden vererben lassen, sollte vor der Annahme der Erbschaft gegebenenfalls auch die Ausschlagung eines Erbes in Betracht gezogen werden.
Ist ein Unternehmen in der Erbmasse, so hilft eine vernünftige Nachfolgeplanung der Existenzsicherung des Unternehmens.
Um eine willkürliche Zerschlagung des Erbes zu verhindern, helfen wir auch gerne als Testamentsvollstrecker bei der Erbauseinandersetzung.
Wir bieten unseren Mandanten eine Betreuung von Anfang an, ermitteln den Umfang des Nachlasses, holen Grundbuch-, Bank- und sonstige Auskünfte ein, verhandeln mit Miterben, Gläubigern und Behörden und erstellen das Nachlassverzeichnis.