


» Der Weg zum Strand sah im Katalog kürzer aus?! «
Das Reiserecht unterscheidet zwischen der Pauschalreise und dem Individualreiserecht.
Typischerweise werden im Pauschalreiserecht auch Versicherungen abgeschlossen, insbesondere Reiserücktritts-/ abbruch-/ Gepäckversicherung, zu denen die Reisenden häufig ihre Ansprüche nicht kennen.
Kommt es im Rahmen des Reisevertragsverhältnisses zu einer Leistungsstörung, steht dem rechtlich unerfahrenen Reisenden oft die Rechtsabteilung eines übermächtigen Reiseveranstalters gegenüber.
Nicht selten scheitern Ansprüche des Reisenden an versäumten Fristen, nicht gesicherten Beweisen oder es fehlt an der erforderlichen Aktivlegitimation des Anspruchsführers.
Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen

- Reisevermittlungsrecht (Haftung des Vermittlers)
- Reiseversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reisegepäckversicherung
Abbruch oder Beschädigung
Reiseabbruchversicherung
Erstattung von Kosten bei Rücktritt - Flugverspätung, Flugannullierung
Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung - Minderung des Reisepreises/Schadensersatz
Reisemangel
Vertane Urlaubszeit - Ausschlussfristen
- Kündigung des Reisevertrages, höhere Gewalt
